Ratgeber · Winterdienst

Was gehört zum Winterdienst?

Räumen, Streuen, Zeiten und Pflichten – was Hausverwaltungen und Eigentümer wissen sollten.

Winterdienst bedeutet: Gehwege, Zufahrten und Parkflächen bei Schnee und Eis sicher machen – pünktlich und zuverlässig.

Leistungen

Pflichten

Eigentümer/Hausverwaltungen müssen Gehwege werktags meist 7–20 Uhr, sonntags 8–20 Uhr schnee- und eisfrei halten. Wir übernehmen diese Pflicht zuverlässig – auch früh morgens.

Winterdienst in Hagen anfragen – Saison-Angebot nach Besichtigung.